0.110.044.13
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 487 ausgegeben am 7. Oktober 2025
Kundmachung
vom 30. September 2025
des Beschlusses Nr. 140/2025 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses: 13. Juni 2025
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 14. Juni 2025
Aufgrund von Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 22. März 1995, LGBl. 1995 Nr. 101, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 140/2025 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kund.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin
Anhang
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 140/2025
vom 13. Juni 2025
zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens
Der Gemeinsame EWR-Ausschuss -
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden "EWR-Abkommen"), insbesondere auf Art. 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
1. Die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/149 der Kommission vom 15. November 2024 zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt1 ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
2. Anhang XIII des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden -
hat folgenden Beschluss erlassen:
Art. 1
In Anhang XIII des EWR-Abkommens wird unter Nummer 13c (Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) folgender Gedankenstrich angefügt:
"- 32025 L 0149: Delegierte Richtlinie (EU) 2025/149 der Kommission vom 15. November 2024 (ABl. L, 2025/149, 24.1.2025)"
Art. 2
Der Wortlaut der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/149 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt am 14. Juni 2025 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des EWR-Abkommens vorliegen2.
Art. 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juni 2025.
(Es folgen die Unterschriften)

1   ABl. L, 2025/149, 24.1.2025.

2   Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.