Art. 2
Im elektronischen Amtsblatt werden insbesondere folgende amtliche Mitteilungen von öffentlichem Interesse oder aufgrund spezialgesetzlicher Vorschriften veröffentlicht:
a) Kundmachungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen;
b) Bekanntmachungen nach der Insolvenzordnung und Edikte;
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c) Gläubigeraufrufe;
d) Stellenausschreibungen;
e) Schulinformationen;
f) Kundmachungen im Zusammenhang mit der amtlichen Vermessung;
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g) Kundmachungen in Grundbuch- und Handelsregistersachen;
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h) Eintragungen im Marken- und Designregister;
i) öffentliche Ausschreibungen (Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge);
k) Konzessionsvergaben;
l) Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen;
m) Kundmachungen im Zusammenhang mit staatlich durchgeführten Fachprüfungen;
n) Verkehrsanordnungen;
o) Aufforderungen zur Einreichung der Steuererklärung;
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p) Kundmachungen im Aufgebotsverfahren (Art. 45 LVG);
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q) Anordnungen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
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r) Kundmachungen im Zusammenhang mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach Art. 17 UVPG.
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s) Kundmachungen im Zusammenhang mit dem Planungsrecht nach dem Baugesetz.
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