LGBl
Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1061 der Kommission vom 31. Mai 2023 zur Aufstellung der Liste der Reisedokumente der Russischen Föderation, die in von der Russischen Föderation besetzten Regionen oder Gebieten in der Ukraine oder abtrünnigen Gebieten in Georgien, die nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung stehen, oder für Personen mit Wohnsitz in diesen Regionen und Gebieten ausgestellt werden und nicht als gültige Reisedokumente für die Zwecke der Visumerteilung und des Überschreitens der Aussengrenzen anerkannt werden (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
LGBl-Nr | LR-Nr | Fassung |
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2023.321 | 0.362.380.187 |
LGBl zur ausgewählten Fassung
LGBl 2023.321 |
Chronologie der Rechtsvorschrift
Fassung | LGBl | Titel | Ausgabedatum | BuA | LR-Nr |
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21.08.2023 | 2023.321 |
Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betre...
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22.08.2023
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0.362.380.187
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