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Konsolidiertes Recht

Hier finden Sie tagesaktuell das geltende Landes- und Staatsvertragsrecht in konsolidierter (bereinigter) Form. In den Grunderlass sind somit sämtliche Abänderungen eingearbeitet.

Textsuche

Die Suche orientiert sich an den Eingaberegeln bekannter Internetsuchmaschinen. Wenn Sie unter "Textsuche" zwei oder mehr Begriffe eingeben und diese durch Leerschritte trennen (z.B. Verfassung Fürst), erhalten Sie alle Rechtsvorschriften, welche die Suchbegriffe zugleich im Text aufweisen.

Die Suche nach einer exakten Zeichenfolge wird durch Vor- und Nachstellen von Anführungszeichen erreicht (z.B. "aus 25 Abgeordneten").

Standardmässig wird im gesamten Text aller Rechtsvorschriften ("Volltext") gesucht. Sie können Ihre Suche aber auch auf den "Titel" oder die "Abkürzung" einer Rechtsvorschrift beschränken.

LGBl-Nr und LR-Nr

Sind LGBl-Nr (z.B. 1921.015) bzw. LR-Nr (z.B. 101) oder LR-Anfangsziffern (z.B. 10) bekannt, finden Sie mit dieser Suchfunktion eine bestimmte Rechtsvorschrift oder alle Rechtsvorschriften eines Rechtsgebiets. "LGBl-Nr", "LR-Nr" und "Textsuche" sind beliebig kombinierbar.

Fassung vom

Mit dieser Suchfunktion können Sie frühere, zu einem bestimmten Datum geltende, Fassungen von Rechtsvorschriften abrufen (ab 1. Januar 2010).

Filteroption Landesrecht/Staatsvertragsrecht, geltend/aufgehoben

Sie haben ausserdem die Möglichkeit, Ihre Trefferliste nach den Kriterien "Landesrecht/Staatsverträge" bzw. "geltend/aufgehoben" zu filtern.

Rechtshinweis

Konsolidierte Rechtsvorschriften dienen ausschliesslich der Information und entfalten keine Rechtswirkung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Daten wird keine Gewähr übernommen. Veränderungen, Ergänzungen oder Löschungen von Inhalten bleiben vorbehalten.

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