Kundmachung vom 3. September 2024 der aufgrund der Vereinbarung über die Stempelabgaben ...
Fassung | Judikatur | |
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2024.328 | LGBl |
Die für Liechtenstein massgebliche Fassung und der Umfang der Anwendbarkeit einer schweizerischen Rechtsvorschrift richten sich nach dieser Kundmachung. Die SR-Verlinkungen führen zu der in der Schweiz aktuell geltenden Fassung einer Rechtsvorschrift, die von der in Liechtenstein geltenden Fassung abweichen kann.