0.631.112.5 |
Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, handelnd durch das Bundesamt für Landwirtschaft BLW, und dem Fürstentum Liechtenstein, handelnd durch das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ALKVW, betreffend die Verrechnung der Beiträge an die Kosten für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten mit den Gebühren für den Tierverkehr sowie mit den Schlachtabgaben |
2023.133 |